Viele haben sicherlich schon mit dem Gedanken gespielt, sich ein Haus an einem schönen Ort zur Erholung zu kaufen. An der Nordsee entspannen mit der Familie oder in den Süden Italiens oder Frankreichs fahren während der kalten Wintermonate hierzulande in Deutschland, dies alles sind Szenarien, die schon sicherlich jeder einmal durchgespielt haben wird. Und nach langen Überlegungen kommt es dann auch wirklich für viele dazu und sie kaufen sich ihr Traumhaus in der verlockenden Urlaubsregion.

Schnell wird aber danach vielen klar, dass sie nun gebunden sind und immer wieder an den Zweitwohnsitz in den Urlaub fahren müssen, damit sich der Erwerb rechnet. Plötzlich entstehen laufende Kosten mit denen niemand gerechnet hat und es muss ein Hausmeister vor Ort engagiert werden, der sich um die nötigen Arbeiten an Haus und Hof kümmern muss, da man selber nicht wöchentlich vor Ort sein kann.


Die Entscheidung zum Wiederverkauf ist gefallen

Aber wie geht es nun weiter. Dieser Ratgeber ist dazu gedacht, Ihnen aufzuzeigen, auf was beim Ferienhaus verkaufen geachtet werden muss. Im Zweifel kann ein Immobilienmakler helfen und bei dem Papierkrieg mit den örtlichen Behörden den richtigen Weg anzeigen oder durch eine neutrale Immobilienbewertung den richtigen Verkaufspreis ermitteln. Auch beim Thema Steuern kann er weiterhelfen und sein Wissen weitergeben.Y

Für deutsche Verkäufer stellen sich zwei zentrale Fragen: Haben Sie die Immobilie selber genutzt und wie lange war die Immobilie in Ihrem Besitz? Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis ist steuerpflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen. Der Verkauf ist nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerfrei und der Gewinn gehört Ihnen ohne Abgaben.
Ein weiterer Grund, die Steuer vermeiden zu können, ist die Eigennutzung. Haben Sie oder Familienmitglieder die Immobilie länger als vier Jahre selber genutzt, ist die Weiterveräußerung ebenfalls steuerfrei.


Wurde die Immobilie vermietet, dann gilt sie im Fachjargon als fremdgenutzt. Nun gelten andere Regeln, um die Steuer zu vermeiden. Entweder ist die Frist von zehn Jahren vergangen oder sie bewohnen die Immobilie im Verkaufsjahr sowie den beiden vorherigen Jahren selbst. Beides gilt als hinreichend, die Steuer auf den Immobiliengewinn vermeiden zu können. Neben den Steuern in Deutschland, kann es auch Steuern in dem jeweiligen Land geben. So müssen zum Beispiel in den Urlaubsländern Frankreich und Italien Steuern auf den Gewinn gezahlt werden. Allerdings gibt es in Italien beispielsweise ein Abkommen mit der deutschen Bundesregierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die gezahlte Steuer in Italien macht die Steueransprüche des deutschen Fiskus hinfällig.

Aufgrund der Vielzahl an Fallstricken ist zu empfehlen, dass auf jeden Fall beim Verkauf ein lokaler Immobilienmakler und Steuerberater hinzugezogen wird. Beide können in den genannten Themen Immobilienbewertung und Spekulationssteuer am besten weiterhelfen.
Außerdem sollten sie berücksichtigen, dass die Abwicklung eines Hausverkaufs in einem fremden Land viel Zeit in Anspruch nimmt. Erfahrene Makler schätzen sechs bis zwölf Monate für einen Verkauf mit einem adäquaten Preis. Ein Ferienhaus verkaufen ist also keine einfache Angelegenheit und sollte nicht über das Knie gebrochen werden. Bringen Sie die richtigen Berater auf Ihre Seite und sparen Sie nicht am falschen Ende